Subventionen

Dienstleistung

Subventionen

Hier finden Sie eine Auswahl der Subventionen.

Als Lastenzuschuss wird das Wohngeld bezeichnet, das Eigentümer beantragen können. 

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.

Kindergeld wird vom Geburtsmonat gewährt.

Während der Mutterschutzfrist erhalten abhängig Beschäftigte Frauen Unterstützung.

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kindergeld erhalten, können Kinderzuschlag zusätzlich beantragen.

Durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren, und sind während dieser Zeit finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert.

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

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